Verrechnungssteuer zurückfordern: Schritt für Schritt
Auf Dividenden und Zinsen behält der Bund 35 Prozent zurück. Das Geld ist nicht weg, aber du musst es dir holen. Hier steht, wie das geht und woran es scheitert.
Wie viel ist es bei dir? Trag dein Depot in den Rechner ein und sieh den Betrag, den du zurückholen kannst.Was die Verrechnungssteuer ist
Die Verrechnungssteuer ist ein Pfand. Schweizer Unternehmen und Banken ziehen sie direkt ab, bevor eine Dividende oder ein Zins bei dir ankommt. Der Satz beträgt 35 Prozent. Bei einer Dividende von 1000 Franken landen also 650 Franken auf deinem Konto.
Der Sinn dahinter: Der Bund will sicherstellen, dass niemand Kapitalerträge verschweigt. Wer sie korrekt angibt, bekommt die 35 Prozent zurück. Wer sie nicht angibt, verliert sie endgültig.
Wer das Geld zurückbekommt
Für Privatpersonen gelten zwei Bedingungen. Du hattest zum Zeitpunkt der Auszahlung Wohnsitz in der Schweiz, und du warst am Wertpapier oder Konto nutzungsberechtigt, gehörte es dir also wirklich. Dazu muss der Ertrag in der Steuererklärung stehen.
Zuständig ist der Kanton, in dem du am 31. Dezember des Auszahlungsjahres gewohnt hast. Für Kinder unter 18 Jahren deklarieren in der Regel die Eltern, denn Vermögen und Erträge werden ihnen zugerechnet.
Die Rückforderung in fünf Schritten
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Steuerauszug bei der Bank holen
Bank und Broker stellen jedes Jahr einen Steuerauszug aus. Darin stehen die Bruttoerträge, die abgezogene Verrechnungssteuer und der Wert deiner Titel per 31. Dezember.
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Alle Konten und Depots erfassen
Trag jedes Bankkonto und jedes Depot ins Wertschriften- und Guthabenverzeichnis ein, auch kleine Sparkonten und Depots bei mehreren Anbietern. Wer ein Konto vergisst, verliert die Verrechnungssteuer darauf.
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Brutto deklarieren, nicht netto
Gib die Erträge vor Abzug der Steuer an, also 1000 statt 650 Franken. Die Software der meisten Kantone rechnet den Verrechnungssteueranspruch dann selbst aus.
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Vermögen per 31. Dezember angeben
Neben dem Ertrag gehört auch der Kurswert der Titel ins Verzeichnis. Nur so passt die Deklaration zusammen, und es gibt keine Rückfragen.
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Steuererklärung fristgerecht einreichen
Mit der Deklaration stellst du automatisch den Antrag. Der Kanton verrechnet den Betrag in der Regel mit deiner Steuerrechnung. Ist die Rechnung kleiner als das Guthaben, bekommst du den Rest ausbezahlt.
Ein Beispiel
Die Dividende selbst zählt als Einkommen und wird versteuert. Die Verrechnungssteuer dagegen bekommst du in voller Höhe zurück.
Die Frist, die viele verpassen
Der Anspruch verfällt drei Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Ertrag angefallen ist. Dividenden aus 2023 sind also nur noch bis Ende 2026 rückforderbar.
Hast du in früheren Jahren Erträge nicht deklariert, lohnt es sich, sofort zu handeln. Rückwirkend deklarieren ist möglich, aber nur innerhalb der Frist. Gleichzeitig gilt: Erträge, die nie versteuert wurden, sind ein Thema für sich. Bei Unsicherheit hilft ein Treuhänder oder deine kantonale Steuerverwaltung.
Ausführlich dazu, was bei abgelaufener Frist oder vergessenen Erträgen noch geht, steht im Artikel Frist und Verwirkung.
Häufige Fehler
Nur den Nettobetrag angegeben
Wer 650 statt 1000 Franken einträgt, holt sich nur einen Teil des Geldes zurück und deklariert zu wenig Einkommen.
Wertschriften nicht im Vermögen aufgeführt
Ertrag angeben, den Titel aber nicht ins Vermögen schreiben: Das führt zu Rückfragen der Steuerverwaltung.
Annehmen, die Bank macht es automatisch
Die Bank zieht die Steuer ab, holt sie aber nicht für dich zurück. Das läuft immer über deine Steuererklärung.
Ausländische Titel gleich behandelt
Auf ausländischen Aktien fällt keine Schweizer Verrechnungssteuer an, sondern eine Quellensteuer des Herkunftslandes. Dafür gelten andere Regeln und teils andere Formulare.
Häufige Fragen
Bekomme ich die Steuer automatisch zurück?
Nein. Du musst die Erträge selbst in der Steuererklärung deklarieren. Erst dann kann der Kanton den Betrag verrechnen oder auszahlen.
Gilt das auch für Zinsen auf dem Sparkonto?
Ja. Auf Zinsen von Schweizer Banken wird ebenfalls Verrechnungssteuer abgezogen. Die Bank zieht sie erst ab, wenn die Zinsen auf einem Konto mehr als 200 Franken pro Jahr betragen, sofern nur einmal jährlich abgerechnet wird. Versteuern musst du die Zinsen auch unter dieser Grenze. Alle Konten gehören ins Wertschriften- und Guthabenverzeichnis.
Wie lange dauert die Rückzahlung?
Das hängt vom Kanton und vom Zeitpunkt der Veranlagung ab. Meist wird der Betrag mit der Steuerrechnung verrechnet, sobald deine Steuererklärung bearbeitet ist.
Ich habe dieses Jahr noch nichts deklariert. Was jetzt?
Füll die Steuererklärung mit den Bruttoerträgen aus. Fehlen dir Unterlagen, fordere den Steuerauszug bei deiner Bank an, oft geht das direkt im E-Banking.
Weiterführend bei den Behörden: ch.ch zur Verrechnungssteuer und die Eidgenössische Steuerverwaltung.