Aktien in der Steuererklärung: Schritt für Schritt
Bestand und Dividenden gehören ins Wertschriftenverzeichnis. So gehst du beim Ausfüllen vor.
Erst den Überblick? Was bei Aktien steuerfrei und was steuerbar ist, steht auf der Übersichtsseite.Was du brauchst
Für die Aktien in deiner Steuererklärung brauchst du vor allem eines: den Steuerauszug jedes Kontos und Depots per 31. Dezember. Bei den meisten Banken und Brokern gibt es ihn im E-Banking, oft auch als elektronischen Auszug, den die Steuersoftware einlesen kann. Denk an alle Anbieter, auch an ein altes Depot oder ein Konto bei einem Neobroker.
Aktien deklarieren in sechs Schritten
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Steuerauszüge aller Depots holen
Der Auszug zeigt pro Titel die Stückzahl, den Kurswert per 31. Dezember und die Erträge des Jahres. Fehlt ein Depot, fehlt später die Verrechnungssteuer darauf.
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Auszug in die Steuersoftware laden
Viele kantonale Programme lesen den elektronischen Steuerauszug direkt ein. Prüf danach jeden Titel, denn Importe können Fehler enthalten oder Positionen auslassen.
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Pro Titel Bestand und Kurswert erfassen
Trag Anzahl und den Kurswert am 31. Dezember ein. Er bestimmt die Vermögenssteuer. Massgebend ist der Wert aus dem Steuerauszug, der sich an der Kursliste der Steuerverwaltung orientiert.
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Dividenden brutto eintragen
Gib den Ertrag vor Abzug der Steuer an. Bei Schweizer Titeln zeigt der Auszug daneben die abgezogene Verrechnungssteuer. Stammt ein Teil der Ausschüttung aus Kapitaleinlagereserven, ist dieser Teil steuerfrei und wird separat ausgewiesen.
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Ausländische Titel gesondert behandeln
Für ausländische Dividenden füllst du das Formular DA-1 aus. Wie das geht, steht im Artikel Ausländische Quellensteuer zurückholen.
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Kontrollieren und einreichen
Vergleiche die Summen in der Steuererklärung mit dem Steuerauszug. Stimmen Bestand, Ertrag und Verrechnungssteuer überein, kannst du einreichen.
Ein Beispiel mit Beispielwerten
Die Zahlen sind erfunden. Den Kursgewinn oder -verlust während des Jahres musst du nicht angeben, nur den Wert am Jahresende und die Dividende.
Sonderfälle
Käufe und Verkäufe im Laufe des Jahres
Du deklarierst den Bestand am 31. Dezember und die Erträge, die dir im Steuerjahr zugeflossen sind. Einzelne Käufe und Verkäufe musst du nicht auflisten, bewahre die Abrechnungen aber auf.
Gratisaktien und Naturaldividenden
Erhältst du Aktien statt Geld, etwa als Gratisaktien, können sie als Ertrag steuerbar sein. Der Steuerauszug weist das meist aus. Bei Unsicherheit hilft die Steuerverwaltung.
Depotgebühren
Kosten für die Verwaltung deines Vermögens durch Dritte lassen sich unter Umständen abziehen, entweder pauschal oder mit Belegen. Eigener Aufwand und Kosten für Finanzberatung zählen in der Regel nicht dazu. Die Regeln unterscheiden sich je nach Kanton.
Häufige Fehler
Ein Depot vergessen
Wer ein Depot nicht angibt, verliert die Verrechnungssteuer darauf. Prüf, bei welchen Anbietern du in diesem Jahr ein Konto hattest.
Netto statt brutto
Gib die Dividende vor Abzug der Steuer an, sonst holst du dir nur einen Teil zurück.
Import nicht geprüft
Kontrolliere die eingelesenen Titel gegen den Steuerauszug. Ein fehlender Titel fällt sonst erst bei Rückfragen auf.
Bestand ohne Dividende vergessen
Auch Aktien ohne Ausschüttung gehören ins Vermögen.
Häufige Fragen
Muss ich Aktien angeben, die ich im Jahr verkauft habe?
Nur, wenn sie eine Dividende gezahlt haben, die dir zugeflossen ist. Ein verkaufter Titel gehört nicht mehr in den Bestand am 31. Dezember. Den Verkaufsgewinn musst du als Privatanleger nicht angeben.
Was, wenn mein Broker keinen Steuerauszug anbietet?
Frag ihn danach oder sammle die Dividendenabrechnungen und einen Depotauszug per 31. Dezember. Für Titel ohne Kursliste-Wert brauchst du einen belegbaren Kurs in Franken.
Wie hoch ist die Vermögenssteuer auf mein Depot?
Das hängt von deinem Kanton, deinem gesamten Vermögen und den Freibeträgen ab. Die Vermögenssteuer erheben nur die Kantone und Gemeinden.
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