ETFs in der Steuererklärung: Schritt für Schritt
Auch ETFs ohne Ausschüttung gehören in die Steuererklärung. So gehst du beim Ausfüllen vor.
Erst den Überblick? Was bei ETFs steuerfrei und was steuerbar ist, steht auf der Übersichtsseite.Was du brauchst
Hol dir vom Broker den Steuerauszug per 31. Dezember. Er zeigt pro ETF die Anzahl der Anteile, den Steuerwert und, wenn der Broker sie ausweist, die steuerbaren Erträge. Bei ausländischen ETFs stehen diese Zahlen nicht immer im Auszug, dann hilft die Kursliste der Eidgenössischen Steuerverwaltung auf ictax.admin.ch.
ETFs deklarieren in sechs Schritten
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ETFs anhand der ISIN erfassen
Jeder ETF hat eine ISIN. Mit ihr findest du den Fonds im Steuerauszug und in der Kursliste. Trag pro ETF die Anzahl Anteile am 31. Dezember ein.
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Steuerwert per 31. Dezember bestimmen
Ist der ETF in der Kursliste, gilt der dort genannte Steuerwert. Er bestimmt die Vermögenssteuer. Fehlt der ETF, brauchst du einen belegbaren Wert, etwa den Schlusskurs der Heimatbörse in Franken umgerechnet.
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Ausschüttungen angeben
Bei ausschüttenden ETFs trägst du die erhaltenen Ausschüttungen brutto als Ertrag ein. Der Steuerauszug oder die Abrechnungen des Brokers zeigen die Beträge.
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Thesaurierte Erträge nicht vergessen
Bei thesaurierenden ETFs kommt nichts aufs Konto, trotzdem sind die Erträge steuerbar. Für ETFs in der Kursliste findest du dort den steuerbaren Ertrag pro Anteil. Viele Steuerprogramme übernehmen ihn, wenn du ISIN und Stückzahl angibst.
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Verrechnungssteuer und Quellensteuer prüfen
Bei Schweizer ETFs gibst du die abgezogene Verrechnungssteuer an und bekommst sie zurück. Bei ausländischen ETFs, etwa aus Irland, fällt in der Regel keine Schweizer Verrechnungssteuer an, und die Quellensteuer im Fonds kannst du meist nicht selbst zurückfordern.
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Kontrollieren und einreichen
Vergleiche Bestand und Erträge mit dem Steuerauszug. Fehlt ein ETF in der Kursliste, frag deinen Broker oder die Steuerverwaltung, wie du die Erträge angeben sollst, und bewahre die Antwort auf.
Ein Beispiel mit Beispielwerten
Die Zahlen sind erfunden. Der Beispielfonds hat seinen Sitz im Ausland, deshalb gibt es keine Verrechnungssteuer. Der Kursgewinn im Laufe des Jahres spielt für die Steuer keine Rolle.
Sonderfälle
Sparplan mit vielen Käufen
Wer monatlich kauft, hat am Stichtag einer Ausschüttung eine andere Stückzahl als am Jahresende. Der Ertrag hängt davon ab, wie viele Anteile du zum jeweiligen Datum gehalten hast. Kenne deshalb deine Kaufdaten, der Steuerauszug oder eine Steuersoftware kann das oft für dich berechnen.
ETF nicht in der Kursliste
Manche ausländischen ETFs melden ihre Erträge nicht an die Steuerverwaltung. Dann musst du Steuerwert und Ertrag selbst belegen. Nimm Unterlagen des Fondsanbieters, ein Schreiben deines Brokers oder frag bei der Steuerverwaltung nach.
Depotgebühren
Kosten für die Vermögensverwaltung durch Dritte lassen sich unter Umständen abziehen, entweder pauschal oder mit Belegen. Die Regeln unterscheiden sich je nach Kanton.
Häufige Fehler
Thesaurierende ETFs nicht als Ertrag angegeben
Thesaurierend heisst nicht steuerfrei. Auch ohne Ausschüttung kann steuerbarer Ertrag anfallen.
Falscher Wert am Jahresende
Für die Vermögenssteuer zählt der Steuerwert am 31. Dezember, nicht dein Kaufpreis. Nimm den Wert aus der Kursliste oder einen belegten Jahresendkurs.
Mehrere Broker nicht erfasst
Wer bei zwei Anbietern ETFs hält, braucht beide Steuerauszüge.
Auf ein DA-1 gesetzt
Bei ETFs mit Sitz im Ausland entsteht die Quellensteuer meist im Fonds. Das DA-1 hilft dort in der Regel nicht.
Häufige Fragen
Muss ich einen ETF angeben, den ich im Jahr gekauft habe, aber ohne Ertrag?
Ja, wenn du ihn am 31. Dezember noch hältst. Er gehört ins Vermögen, und je nach ETF sind thesaurierte Erträge zu deklarieren.
Muss ich Kursgewinne aus ETF-Verkäufen angeben?
Als Privatanleger nicht. Kursgewinne sind steuerfrei, solange du nicht als gewerbsmässiger Händler giltst. Die Kriterien stehen in der Übersicht zu Aktien.
Zahle ich bei thesaurierenden ETFs Steuern auf Geld, das ich nie bekommen habe?
Ja, der steuerbare Ertrag wird trotzdem besteuert. Leg dafür etwas zurück. Es betrifft aber nur den Ertragsanteil, nicht den Kursgewinn.
Weiterlesen: Ausländische Quellensteuer zurückholen, Aktien in der Steuererklärung und Krypto in der Steuererklärung.