Krypto in der Steuererklärung: Schritt für Schritt
Alle Coins müssen ins Vermögen, Erträge ins Einkommen. So gehst du beim Ausfüllen vor.
Erst den Überblick? Was steuerfrei ist und was nicht, findest du auf der Übersichtsseite.Was du brauchst
Bevor du die Steuererklärung ausfüllst, sammle drei Dinge: die Bestände aller Börsen und Wallets per 31. Dezember, die Kurse in Franken für dieses Datum und eine Liste der Erträge des Jahres. Wer das früh vorbereitet, spart sich Stress im März.
Krypto deklarieren in fünf Schritten
-
Bestände per 31. Dezember erfassen
Notiere für jede Kryptowährung die Menge auf jeder Börse und jeder Wallet, auch bei Selbstverwahrung und bei Stablecoins. Kleine Bestände zählen mit. Es gibt keine Freigrenze für die Deklaration.
-
Steuerwert bestimmen
Die Steuerverwaltung veröffentlicht jährlich offizielle Steuerwerte für die bekanntesten Coins, darunter Bitcoin und Ether, in der Kursliste auf ictax.admin.ch. Fehlt dein Coin dort, verwende den Jahresendkurs deiner Handelsplattform oder einen anderen belegbaren Marktwert in Franken.
-
Erträge des Jahres zusammenrechnen
Staking, Mining, Lending-Zinsen und ähnliche Belohnungen sind Einkommen. Bewerte jeden Zufluss mit dem Kurs am Tag, an dem du Anspruch darauf hattest, und rechne die Beträge pro Kryptowährung zusammen.
-
Im Wertschriftenverzeichnis eintragen
Den Bestand trägst du je nach Kanton unter sonstigen Kapitalanlagen oder als Kryptowährung im Wertschriftenverzeichnis ein. Die Erträge kommen als Vermögensertrag dazu. Bei vielen Coins kannst du eine separate Liste hochladen. Die Wegleitung deines Kantons zeigt die richtige Stelle.
-
Belege aufbewahren
Speichere Transaktionshistorie, Kurse und Screenshots der Bestände. Bei Rückfragen musst du Herkunft und Zeitpunkt belegen können. Fehlen Nachweise, kann die Steuerbehörde pauschal aufrechnen.
Ein Beispiel mit Beispielwerten
Die Zahlen sind erfunden. Ob und wie viel Vermögenssteuer daraus wird, hängt vom Freibetrag deines Kantons und deinem übrigen Vermögen ab. Der Kursgewinn, den du mit dem Bitcoin vielleicht gemacht hast, spielt dabei keine Rolle.
Wenn du Gewinne realisiert hast
Verkaufte Gewinne musst du als Privatanleger nicht angeben, solange du nicht als gewerbsmässiger Händler giltst. Prüfe die fünf Kriterien auf der Seite Krypto und Steuern. Wer häufig handelt, sollte sie jedes Jahr durchgehen und die Handelsdaten sauber führen.
Häufige Fehler
Krypto gar nicht deklariert
Wer Bestände verschweigt, riskiert Nachsteuern und Bussen. Die Steuerbehörden bekommen künftig zunehmend Daten von Krypto-Anbietern.
Staking und Mining als steuerfrei angenommen
Nur Kursgewinne sind steuerfrei. Erträge aus Staking, Mining oder Lending sind Einkommen.
Selbst verwahrte Coins vergessen
Auch Coins auf einer eigenen Wallet gehören in die Steuererklärung. Eine Übersicht der Wallets und Bestände genügt in der Regel.
Keine Belege gesammelt
Ohne Transaktionshistorie lässt sich später kaum belegen, woher Coins stammen. Bewahre die Daten auf, auch wenn eine Börse schliesst.
Häufige Fragen
Muss ich jeden Kauf und Verkauf angeben?
Nein. Für die Vermögenssteuer zählt der Bestand am 31. Dezember. Einzelne Käufe und Verkäufe musst du nicht auflisten, solltest sie aber belegen können.
Kann ich Krypto-Verluste abziehen?
Nein. Wie bei Aktien gilt im Privatvermögen: Gewinne sind steuerfrei, Verluste nicht abziehbar.
Helfen Krypto-Steuer-Tools?
Sie können Transaktionen einlesen und eine Übersicht erstellen. Prüfe das Ergebnis trotzdem, denn die Zahlen kommen aus deinen Daten.
Offizielle Grundlagen findest du in den Arbeitspapieren der Eidgenössischen Steuerverwaltung und den Merkblättern deines Kantons, zum Beispiel beim Kanton St. Gallen.