Aktien und Steuern in der Schweiz: der Überblick
Kursgewinne sind steuerfrei, Dividenden nicht. Hier steht, was du bei Aktien versteuerst und was du in der Steuererklärung angeben musst.
Dividenden sind Einkommen
Zahlt eine Aktie eine Dividende aus, gehört sie zu deinem steuerbaren Einkommen. Du gibst sie im Wertschriftenverzeichnis der Steuererklärung an, und zwar brutto, also vor Abzug einer Steuer. Wie hoch der Steuersatz ist, hängt von deinem gesamten Einkommen und deinem Kanton ab.
Eine Ausnahme gibt es bei Schweizer Aktien: Schüttet eine Firma Geld aus ihren Kapitaleinlagereserven aus, ist dieser Teil für dich als Privatperson steuerfrei. Auf der Abrechnung der Bank steht das oft als Ausschüttung aus Kapitaleinlagen. Die Bank weist dann nur den steuerbaren Teil als Ertrag aus.
Kursgewinne bleiben steuerfrei
Verkaufst du eine Aktie mit Gewinn, zahlst du in der Schweiz als Privatanleger keine Einkommenssteuer darauf. Das ist einer der grössten Unterschiede zu anderen Ländern. Der Preis dafür: Kursverluste kannst du nicht von deinem Einkommen abziehen.
Wann Kursgewinne doch steuerbar werden
Die Steuerfreiheit gilt nur für private Anleger. Wer wie ein Berufshändler handelt, muss die Gewinne als Einkommen versteuern, dazu kommen Sozialabgaben. Die Steuerverwaltung beurteilt das nach den Gesamtumständen. Als Orientierung dienen fünf Kriterien aus dem Kreisschreiben Nr. 36 der Eidgenössischen Steuerverwaltung:
Wer alle fünf erfüllt, gilt grundsätzlich als privater Anleger. Wer ein Kriterium verletzt, wird nicht automatisch zum Händler, muss aber mit einer genaueren Prüfung rechnen. Wer regelmässig einen Sparplan bespart und lange hält, ist in aller Regel weit davon entfernt.
Vermögenssteuer auf dem Depot
Deine Aktien zählen zum steuerbaren Vermögen. Massgebend ist der Kurswert am 31. Dezember. Die Vermögenssteuer erheben nur die Kantone und Gemeinden, nicht der Bund, und jeder Kanton hat eigene Freibeträge und Sätze. Bei kleinen bis mittleren Vermögen fällt sie oft gering aus, das Depot musst du trotzdem angeben.
Schweizer und ausländische Aktien
Auf Schweizer Dividenden behält der Bund 35 Prozent Verrechnungssteuer zurück. Du bekommst sie zurück, wenn du korrekt deklarierst. Alles dazu steht im Artikel Verrechnungssteuer zurückfordern.
Bei ausländischen Aktien behält das Herkunftsland Quellensteuer ein. Einen Teil kannst du dir über das Formular DA-1 anrechnen lassen, mehr dazu unter Ausländische Quellensteuer zurückholen.
So deklarierst du Aktien
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Steuerauszug bei der Bank holen
Er enthält alle Titel, Stückzahlen, Kurswerte per 31. Dezember und die Erträge des Jahres.
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Titel im Wertschriftenverzeichnis eintragen
Pro Titel: Anzahl, Kurswert am Jahresende und Bruttoertrag. Viele Steuerprogramme können den Steuerauszug der Bank direkt einlesen.
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Verrechnungssteuer und Quellensteuer mitliefern
Bei Schweizer Titeln reicht die korrekte Deklaration. Bei ausländischen kommt das Formular DA-1 dazu.
Häufige Fragen
Muss ich Aktien angeben, die keine Dividende zahlen?
Ja. Der Bestand per 31. Dezember gehört ins Wertschriftenverzeichnis und in die Vermögenssteuer, auch wenn kein Ertrag angefallen ist.
Kann ich Verluste mit Gewinnen verrechnen?
Nein. Weil Kursgewinne steuerfrei sind, sind Kursverluste im Privatvermögen auch nicht abziehbar.
Was gilt bei Aktien aus dem Mitarbeiterprogramm?
Mitarbeiteraktien und Optionen werden oft als Lohn besteuert. Das hängt vom Plan ab, frag bei deinem Arbeitgeber oder deiner Steuerverwaltung nach.
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