Steuern · Stand September 2026

ETFs und Steuern in der Schweiz: der Überblick

Kursgewinne bleiben steuerfrei, aber auch thesaurierte Erträge sind steuerbar. Hier steht, worauf du bei ETFs achten musst.

Kursgewinnesteuerfrei
AusschüttungenEinkommenssteuer
Thesaurierte Erträgeebenfalls steuerbar
Bestand am 31. DezemberVermögenssteuer
Schweizer Fonds35 % Verrechnungssteuer
Ausländische FondsQuellensteuer oft im Fonds

Ausschüttend oder thesaurierend: steuerlich fast gleich

Ausschüttende ETFs zahlen Dividenden und Zinsen regelmässig aus. Thesaurierende ETFs legen sie im Fonds wieder an. Viele denken, bei Letzteren falle deshalb keine Steuer an. Das stimmt nicht: Auch die thesaurierten Erträge sind steuerbares Einkommen, obwohl auf deinem Konto nichts ankommt.

Welcher Betrag steuerbar ist, legt die Eidgenössische Steuerverwaltung fest und veröffentlicht ihn in der Kursliste (ICTax). Viele ETFs melden ihre Erträge dafür an die Steuerverwaltung. Schau vor dem Kauf nach, ob dein ETF in der Kursliste steht. Eine Übersicht der ETFs mit Reporting bieten mehrere Vergleichsseiten an.

Kursgewinne sind steuerfrei

Wie bei Aktien zahlst du auf Kursgewinne aus ETFs als Privatanleger keine Einkommenssteuer. Verluste kannst du nicht abziehen. Wer sehr aktiv handelt, kann als Wertschriftenhändler gelten, die Kriterien stehen in der Übersicht zu Aktien. Ein regelmässiger Sparplan ist davon weit entfernt.

Vermögenssteuer

ETF-Anteile gehören zu deinem steuerbaren Vermögen, unabhängig davon, ob sie Erträge ausschütten. Massgebend ist der Steuerwert am 31. Dezember. Für ETFs in der Kursliste findest du ihn dort pro ISIN. Fehlt ein ETF, brauchst du einen belegbaren Wert, etwa den Schlusskurs der Heimatbörse, umgerechnet in Franken.

Fondsdomizil und Quellensteuer

Wo der Fonds seinen Sitz hat, wirkt sich auf die Steuern aus.

Schweizer ETFs

Ihre Erträge unterliegen der Verrechnungssteuer, egal ob ausschüttend oder thesaurierend. Du bekommst sie zurück, wenn du korrekt deklarierst.

Ausländische ETFs, zum Beispiel aus Irland

Hier entsteht die ausländische Quellensteuer oft schon im Fonds, auf den Dividenden der gehaltenen Aktien. Du siehst sie nicht auf deiner Abrechnung und kannst sie als Anleger in der Regel nicht selbst zurückholen. Deshalb kann das DA-1 bei ETFs meist nicht helfen, mehr dazu im Artikel Ausländische Quellensteuer zurückholen.

Zwei ähnliche ETFs können nach Steuern deshalb unterschiedlich abschneiden. Das ist ein Punkt neben Gebühren und Index, den du vor dem Kauf prüfen kannst.

So deklarierst du ETFs

  1. Steuerauszug holen

    Bei den meisten Brokern findest du einen Steuerauszug mit Anzahl, Steuerwert und Erträgen. Prüf, ob thesaurierte Erträge enthalten sind.

  2. ETF im Wertschriftenverzeichnis erfassen

    Trag ISIN, Anzahl und den Steuerwert am 31. Dezember ein. Bei ETFs in der Kursliste zieht die Steuersoftware den Ertrag pro Anteil oft selbst.

  3. Erträge angeben

    Ausschüttungen und thesaurierte Erträge gehören als Einkommen dazu. Fehlt der ETF in der Kursliste oder ist unklar, was zu deklarieren ist, frag deinen Broker oder die Steuerverwaltung.

ETFs in der Steuererklärung Die ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Deklarieren.

Häufige Fragen

Ist ein thesaurierender ETF steuerlich besser?

In der Schweiz sind beide steuerlich ähnlich, weil auch thesaurierte Erträge versteuert werden. Der Unterschied liegt eher im Alltag: Bei thesaurierenden ETFs musst du selbst Geld für die Steuer zurücklegen, weil keine Ausschüttung eingeht.

Muss ich einen ETF ohne Ausschüttung angeben?

Ja. Er gehört ins Vermögen, und je nach ETF sind zusätzlich thesaurierte Erträge zu deklarieren.

Sind Depotgebühren abziehbar?

Vermögensverwaltungskosten durch Dritte lassen sich unter Umständen abziehen, entweder pauschal oder mit Belegen. Die Regeln unterscheiden sich je nach Kanton.

Prüf dein Depot im Rechner Trag Aktien, ETFs und Krypto ein und sieh, was für jede Position gilt.

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