Steuern · Stand September 2026

Krypto und Steuern in der Schweiz: der Überblick

Kursgewinne sind für Privatpersonen steuerfrei, Erträge und Bestand nicht. Hier steht, was für Bitcoin und Co. gilt.

Kursgewinne (privat)steuerfrei
Kursverlustenicht abziehbar
Staking, Mining, LendingEinkommenssteuer
Bestand am 31. DezemberVermögenssteuer
Tausch, z. B. Bitcoin gegen Etherkein steuerbares Ereignis
Häufiger HandelGefahr: gewerbsmässig

Wie die Schweiz Krypto einordnet

Für die Steuer gelten Kryptowährungen als bewegliches Vermögen, ähnlich wie Aktien. Sie sind kein Geld im rechtlichen Sinn. Daraus folgt vieles wie bei Wertschriften: Kursgewinne von Privatpersonen sind steuerfrei, der Bestand zählt zum Vermögen, und Erträge sind Einkommen.

Was steuerfrei ist

Verkaufst du Bitcoin, Ether oder einen anderen Coin mit Gewinn, zahlst du darauf als Privatperson keine Einkommenssteuer. Das gilt auch dann, wenn der Gewinn hoch ausfällt. Auch der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere löst bei Privatanlegern keine Steuer aus. Verluste kannst du dafür nicht abziehen.

Was steuerbar ist

Erträge aus Krypto

Wer seine Coins arbeiten lässt, versteuert die Belohnungen als Einkommen. Dazu gehören Staking, Mining, Zinsen aus Lending und DeFi-Plattformen, und je nach Fall auch Airdrops. Massgebend ist der Wert am Tag, an dem du den Anspruch erhältst.

Lohn in Krypto

Wirst du von deinem Arbeitgeber in Krypto bezahlt, ist das normales Erwerbseinkommen und steht auf dem Lohnausweis.

Der Bestand am Jahresende

Alle deine Coins gehören ins Vermögen, bewertet am 31. Dezember. Die Vermögenssteuer erheben nur die Kantone, und jeder hat eigene Freibeträge. Deklarieren musst du jeden Bestand, auch kleine und auch selbst verwahrte.

Wann Kursgewinne doch steuerbar werden

Die Steuerfreiheit gilt nur für private Anleger. Wer wie ein Berufshändler handelt, muss die Gewinne als Einkommen versteuern, dazu kommen Sozialabgaben. Die Steuerverwaltung beurteilt das nach den Gesamtumständen. Als Orientierung dienen fünf Kriterien aus dem Kreisschreiben Nr. 36 der Eidgenössischen Steuerverwaltung:

Haltedauermindestens 6 Monate
Handelsvolumenhöchstens das Fünffache des Anfangsbestands
Realisierte Kapitalgewinneunter 50 % des Reineinkommens
Fremdfinanzierungkeine
Derivatenur zur Absicherung

Wer alle fünf erfüllt, gilt grundsätzlich als privater Anleger. Wer ein Kriterium verletzt, wird nicht automatisch zum Händler, muss aber mit einer genaueren Prüfung rechnen. Bei Krypto lohnt sich der Blick auf diese Kriterien besonders, weil viele aktiv handeln. Die Kriterien stammen aus der Praxis für Wertschriften und gelten sinngemäss auch für Krypto.

Was du bei Krypto beachten solltest

Kurse schwanken bei Kryptowährungen sehr stark, und ein Totalverlust ist möglich. Diese Seite erklärt nur die Steuern und ist keine Anlageempfehlung. Bewahre deine Belege auf, denn im Zweifel musst du Herkunft und Kaufzeitpunkt nachweisen können. Die Steuerbehörden erhalten künftig zunehmend Daten von Krypto-Anbietern, verschweigen ist deshalb keine Option.

Krypto in der Steuererklärung Die Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Deklarieren.

Häufige Fragen

Muss ich auch kleine Beträge angeben?

Ja. Jeder Bestand gehört in die Steuererklärung. Ob am Ende Vermögenssteuer anfällt, hängt vom Freibetrag deines Kantons ab.

Und wenn meine Coins auf einer Wallet liegen, die nur ich kontrolliere?

Auch dann musst du sie angeben. Für die Steuer ist es egal, ob die Coins auf einer Börse oder in Selbstverwahrung liegen.

Wie sieht es bei Stablecoins aus?

Sie gelten steuerlich als Vermögenswerte. Der Bestand kommt ins Vermögen, Zinsen daraus sind Einkommen.

Was ist mit NFTs?

Hier gibt es noch keine einheitliche Praxis. Kläre den Einzelfall mit deiner Steuerverwaltung oder einer Fachperson.

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